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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sonja Zschaler und Jonas Wilken GbR (CrossFit Friedensstadt)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Mitgliedschaften der Sonja Zschaler und Jonas Wilken GbR (CrossFit Friedensstadt). Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Änderungen seitens CrossFit Friedensstadt werden wirksam, wenn CrossFit Friedensstadt das Mitglied auf die Änderungen hinweist oder ihm die aktuelle Fassung zur Verfügung stellt und das Mitglied nicht innerhalb einer Frist von drei Wochen widerspricht.

  A.  Vereinbarungsgegenstand und Hausordnung

  1. CrossFit Friedensstadt gewährt dem Mitglied das Recht, die jeweilige Anlage im vereinbarten Umfang zu nutzen. Dieses Recht ist nicht übertragbar.

  2. Im gesamten Gebäude und  auf der Freianlage git die jeweilige Hausordnung. Jedes Mitglied hat diese Hausordnung in der jeweils aktuellen Fassung zu beachten.

  3. Die Benutzung des Fitness-Equipments ist nur erlaubt, wenn eine Einweisung in die Funktionsweise einen unserer Trainer erfolgt ist. Die Anweisungen der Mitarbeiter sind zu beachten.

  4. Das Mitglied verpflichtet sich die Räumlichkeiten und Einrichtung pfleglich zu behandeln. Sachbeschädigungen werden auf Kosten des Verursachers in Stand gesetzt.

  5. Die Nutzung der Anlage ist nur während der regulären Öffnungszeiten von CrossFit Osnabrück gestattet. Die aktuellen Öffnungszeiten sind am Gebäude sowie auf der Internetseite von CrossFit Osnabrück einzusehen. Die Öffnungszeiten können sich ändern. 

  6. Beginn und Dauer der Mitgliedschaft

  7. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Unterzeichnung der Vereinbarung. Die Tage nach der Unterzeichnung bis zum Monatsende werden tagesgenau anteilig berechnet.

  8. Die Mitgliedschaft besteht zunächst für die Mindestdauer der vereinbarten Erstlaufzeit. Danach verlängert sich die Mitgliedschaft jeweils und automatisch um den auf der Vereinbarung festgelegten Zeitraum. Diese Verlängerung wiederholt sich so oft, bis eine der beiden Parteien den Vertrag gemäß Punkt 3 kündigt.

  9. Ruhezeiten werden, wenn auf der Vereinbarung festgehalten, nur monatsweise und mit vorheriger Anmeldung gewährt. Die Laufzeit verlängert sich um genau diesen Zeitraum.

  B.  Kündigung

  1. Die Mitgliedschaft kann beidseitig mit einer Frist von 3 Monaten/12 Wochen vor dem jeweiligen Laufzeitende zum jeweiligen Laufzeitende ordentlich gekündigt werden.

  2. Das Mitglied trägt die Beweislast, dass die Kündigung in Textform fristgerecht in den Machtbereich der CrossFit Friedensstadt Anlage gelangt ist.

  3. Eine Kündigung während der Laufzeit ist ohne wichtigen Grund nicht möglich.

  4. Im Übrigen bleibt ein gesetzlich vorgesehenes außerordentliches Kündigungsrecht beider Parteien  aus wichtigem Grund bestehen.  

  C.  Beitrag und Lastschriftverfahren

  1. Der anteilige Beitrag wird mit der Unterschrift der Vereinbarung fällig

  2. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages ergibt sich aus der Vereinbarung zur Mitgliedschaft. Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils monatlich zum ersten im Voraus fällig.

  3. Wird eine Vorauszahlung vereinbart, so wird die Nutzungsgebühr für die gesamte Erstlaufzeit mit Unterschrift fällig. Nach der Erstlaufzeit geht die Zahlungsweise automatisch in eine monatliche Zahlungsweise per Lastschrift über.

  4. Der anteilige Beitrag und die Vorauszahlung werden nach Unterschrift abgebucht. Der monatliche Mitgliedsbeitrag wird spätestens jeweils am Fünften eines Monats im Vorausabgebucht. 

  5. Bei unrichtigen, unleserlichen Angaben sowie Änderungen der Bankverbindung ohne vorherige, rechtzeitige Anzeige und ungenügenderKontodeckung, erden Rücklastschriftgebühren fällig und mit dem nächsten Zahlungslauf eingezogen. Legt das Mitglied unberechtigt Widerspruch gegen den gebuchten Betrag ein, werden ebenfalls Rücklastschriftgebühren fällig und mit dem nächsten Zahlungslauf eingezogen.

  6. Bietet CrossFit Friedensstadt vergünstigt Schüler-/Studenten- und Ausbildungstarife an, so werden diese nach Beendigung der schulischen- bzw. akademischen Ausbildung, spätestens aber mit vollendeten 27. Lebensjahr automatisch auf die sodann gültige Preisliste angepasst. Der Schüler-, Studenten- oder Ausbildungsnachweis ist auf nachfrage einzureichen. Ansonsten kann der Tarif auch vor Ablauf der in Satz 1 genannten Zeit gemäß aktueller Preisliste angepasst werden.

  7. Bei einer Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer ist CrossFit Friedensstadt berechtigt, den Mitgliedsbeitrag entsprechen der Erhöhung anzupassen. CrossFit Friedensstadt wird dem Mitglied die Anpassung schriftlich mitteilen. Der erhöhte Mitgliedsbeitrag wird ab dem der Mitteilung folgenden Kalendermonat fällig. Ermäßigt sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz, ermäßigt sich der Mitgliedsbeitrag entsprechend.

  8. Gerät das Mitglied mit mehr als zwei Monatsbeiträgen in Verzug, so werden die restlichen Beiträge bis zum Ablauf der aktuellen Laufzeit sofort und insgesamt zur Zahlung fällig.

  9. Änderungen der Anschrift und Kontodaten sind der CrossFit Friedensstadt-Anlage unverzüglich mitzuteilen.

  D.  Haftung

  1. Auf mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Bekleidungs- und Wertgegenstände, hat das Mitglied selbst zu achten. CrossFit Friedensstadt übernimmt für deren Verlust oder eben Beschädigung keine Haftung, es sei denn, der Verlust beruht auf grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung von CrossFit Friedensstadt. Dies gilt auch bei der Nutzung etwaiger von CrossFit Friedensstadt gestellter Schließfächer. Diese können von CrossFit Friedensstadt täglich nach der Schließung der Anlage, bei nicht vertragsmäßiger Nutzung durch das Mitglied, geöffnet werden.

  2. Gelöste Eintritte werden nicht zurückgenommen und die gezahlten Eintritte, ausgenommen gesetzlicher Erstattungspflichten, nicht zurückerstattet. Wechselgeld ist sofort zu kontrollieren, spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.

  3. Die Haftung für sonstige Schäden ist ausgeschlossen, sofern sie nicht auf fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung von CrossFit Friedensstadt beruhen. CrossFit Friedensstadt haftet nicht für gänzlich selbstverschuldete Unfälle. Unberührt die gesetzliche Haftung in Fällen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

  E.  Datenschutz

  1. CrossFit Friedensstadt ist berechtigt, personenbezogene Daten des Mitglieds einschließlich eines Lichtbildes zu speichern, zu verarbeiten, zu nutzen oder zu übermitteln, soweit dies zur beidseitigen Erfüllung und Abwicklung dieses Vetragsverhältnisses erforderlich ist oder dieser dient.

  2. Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass in der Anlage von CrossFit Friedensstadt und bei Aktionen mit Bezug zu CrossFit Friedensstadt von ihm gemachte Fotos für Werbezwecke durch CrossFit Friedensstadt gemacht, genutzt und gespeichert werden dürfen.

  3. Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden eingehalten.

  4. Sonstiges

  5. Mündliche Nebenarbeiten bestehen nicht. Sonstige Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abrede, auf die Schriftform zu verzichten.

  6. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der Vereinbarung unwirksam sein, so lässt dies die Wirksamkeit der Vereinbarung sowie die übrigen Bestimmungen unberührt. Das Gleiche gilt, soweit sich in der Vereinbarung eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung oder zur Auffüllung der Lücke werden die Parteien eine angemessene Regelung treffen, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben oder nach Sinn und Zweck des Vertrags gewollt haben würden, soweit sie bei Abschluss des Vertrages den Punkt bedacht hätten.

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